Unverschuldet in Not geraten
Jobcenter Stadt Kaiserslautern. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Geschäftsschließungen und Kontaktbeschränkungen sind zahlreiche Gastronomen, Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer unverschuldet in eine Notsituation geraten. Ohne Einnahmen können viele ihre laufenden Kosten nicht mehr decken. Oft bleibt nur die Beantragung der Grundsicherung beim Jobcenter als letzte Möglichkeit, um diese Krise irgendwie zu überstehen.
Steffen Schmiedtke, Fachmann für Leistungsfragen beim Jobcenter Stadt Kaiserslautern – Foto: Frank Schäfer
“Wenn ich mein Geschäft schließen muss, habe ich auch keinen Umsatz und kein Einkommen mehr”, berichtet eine Unternehmerin aus Kaiserslautern, die von den Lockdowns betroffen ist und von Dezember 2020 bis Mai 2021 Unterstützung durch das Jobcenter bekommt, um diese schwierige Zeit zu überstehen. “Das ist auch eine große psychische Belastung, wenn man nicht weiß, wie es weitergehen soll. Vom Team des Jobcenters fühle ich mich sehr gut beraten und betreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr freundlich und haben mir in mehreren Gesprächen sehr viel erklärt”, berichtet sie. “Ich habe einen vereinfachten Antrag gestellt, der geprüft wurde. Einzelne Unterlagen musste ich noch nachreichen; ich habe aber relativ zeitnah das Geld bekommen. Das verlief alles ganz reibungslos”, erinnert sie sich.
Rund 160 neue Fälle unter den Selbstständigen
“Corona hat uns rund 160 neue Fälle gebracht, allein unter den Selbstständigen”, berichtet Steffen Schmiedtke, Fachmann für Leistungsfragen beim Jobcenter Stadt Kaiserslautern. „Viele von ihnen kommen aus dem Bereich Gastronomie und aus dem Friseurhandwerk. Bei den Friseuren, die ja mittlerweile wieder arbeiten dürfen, wurden fast alle Anträge schon wieder aufgehoben. Das heißt, sobald die Leute ihr Geschäft wieder öffnen dürfen, sind sie auch nicht mehr auf Unterstützung angewiesen”, so Schmiedtke. “Wer im Haupterwerb selbstständig tätig war und nun Leistungen der Grundsicherung bekommt, muss nicht seine Selbstständigkeit aufgeben. Das vermittlerische Angebot des Jobcenters ist vielmehr auf die Stabilisierung der selbständigen Tätigkeit ausgerichtet”, stellt Steffen Schmiedtke klar.
Sozialschutzpakete der Bundesregierung
Zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung mehrere Sozialschutzpakete beschlossen, damit Menschen mit ihren finanziellen Sorgen in der Corona-Krise nicht allein gelassen werden. Dazu gehörte etwa im Rahmen des ersten Sozialschutzpakets vom März 2020 der erleichterte Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung und eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen.
Damit Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung für ihren Lebensunterhalt bekommen, wurde der erleichterte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das heißt beispielsweise, dass weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunftskosten übernommen werden, sodass niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben muss. Darüber hinaus wird die Vermögensprüfung weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt. Vermögen, das zum Beispiel für das Alter zurückgelegt wurde, muss nicht aufgebraucht werden, um Lebensunterhaltsleistungen zu erhalten.
Wer Fragen zu den Themen Grundsicherung und Selbstständigkeit hat, kann sich unter der 0631 370910 an das Service-Center des Jobcenters Stadt Kaiserslautern wenden. (fsc)
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