Bildung und Teilhabe, kurz BuT, umfasst Leistungen für hilfebedürftige Familien bzw. deren Kinder während der Zeit des Kindertagesstätten- und Schulzeitraums. Diese Leistungen werden entweder als Zuschuss an die Familien selbst oder an die zuständigen Einrichtungen gezahlt. Anspruchsberechtigt sind Personen im Bezug von Bürgergeld, die den Antrag beim Jobcenter stellen. Familien mit Bezug von Wohngeld, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen stellen die Anträge bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Soziales, Maxstraße 19, 67655 Kaiserslautern.
Für wen werden welche Kosten erstattet?
Die Leistungen für Bildung (Ausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Mittagsverpflegung) werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, berücksichtigt, soweit sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen. Kosten für Ausflüge und Mittagsverpflegung werden auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, übernommen. Die Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Mitgliedschaft in einem Sportverein) können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.
Wer stellt den Antrag?
- Kinder bis 14 Jahre: Die gesetzlichen Vertreter
- Kinder ab 15 Jahren: Die gesetzlichen Vertreter oder durch den Jugendlichen selbst
- Die volljährigen Leistungsberechtigten selbst, eine Vertreterin/ein Vertreter der Bedarfsgemeinschaft oder eine Bevollmächtigte/ein Bevollmächtigter.
Zum Antragspaket Bildung und Teilhabe gelangen Sie hier.