Arbeitgeberservice

Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Kaiserslautern bieten wir, als Arbeitgeberservice des Jobcenter Stadt Kaiserslautern, ein umfassendes, kostenfreies Dienstleistungsangebot für Arbeitgeber/ Unternehmen. Sie finden bei uns Unterstützung zu Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Wir helfen Ihnen geeignete Arbeitskräfte oder Auszubildende zu finden und beraten Sie allgemein zu Themen, die das Personal betreffen.

Mögliche Förderleistungen
Gerne informieren wir Sie auch zu möglichen Förderleistungen zur beruflichen Eingliederung. Für die Besetzung von Arbeitsplätzen oder Ausbildungsstellen können Sie als Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden.

Förderung der Arbeitsaufnahme
Eingliederungszuschüsse sind eine Ermessensleistung, das heißt, auf eine Gewährung dieser Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch. Die Höhe und die Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Beachten Sie bitte, dass eine betriebsübliche Einarbeitung durch den Arbeitgeber nicht gefördert werden kann!

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme


Förderung der Ausbildung
Ihr Betrieb bildet Nachwuchskräfte aus? Sie möchten auch benachteiligten Jugendlichen die Chance auf eine Ausbildung geben? Es gibt die Möglichkeit, eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-ausbildung


Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Nehmen Sie kontakt mit uns auf und lassen Sie sich individuell beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung


Förderung von Langzeitarbeitslosen
Ausführliche Informationen zum Thema „Förderung von Langzeitarbeitslosen“ finden Sie hier.


Kontakt
Sie können den Arbeitsgeberservice telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder über den eService der Bundesagentur für Arbeit erreichen.