Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 des Jobcenters Stadt Kaiserslautern legt unter Einbeziehung der beiden Träger Bundesagentur für Arbeit und Stadt Kaiserslautern fest, mit welchen Strategien, Ressourcen und ausgewählten Maßnahmen der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit regional erreicht werden sollen. Das Programm wurde entsprechend § 18d SGB II im Beirat des JC erörtert und gem. § 44c Abs. 6 SGB II in der Trägerversammlung abgestimmt.
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 ist unter diesem Link einsehbar.