Geldleistungen

Ihre Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Stadt Kaiserslautern kann persönlich als Vorsprache am Empfang, schriftlich per E-Mail, per Post (Guimaraes-Platz 3, 67655 Kaiserslautern), über Jobcenter.digital, oder auch telefonisch über das Service Center (0631/37091-0) erfolgen.

Wenn Sie erstmalig Leistungen beim Jobcenter beantragen, beziehungsweise einen Anspruch auf Bürgergeld überprüfen lassen möchten, steht Ihnen die Erstberatung zur Seite. Nach Ihrer zuvor erfolgten Kontaktaufnahme erhalten Sie hierzu einen Termin. Zu diesem müssen Sie persönlich, mit den gültigen Ausweisdokumenten aller Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft, erscheinen. Im Gesprächstermin wird Ihre persönliche Situation geklärt. Es wird geprüft, ob Sie ggf. mit Ihrem möglichen Einkommen auch einen höheren Anspruch auf vorrangige Leistungen, wie beispielsweise Kinderzuschlag / Wohngeld haben.
Ihre Antragsunterlagen werden individuell für Sie zusammengestellt.
Auch im Jobcenter Stadt Kaiserslautern ist die digitale Antragstellung möglich.
Hierfür steht Ihnen ein Platz zur Datenselbsteingabe inklusive Scanner zur Verfügung. Das Programm Jobcenter.digital führt Sie durch Ihre Antragsstrecke, welche alle notwendigen Antragsformulare ersetzt und Sie erhalten notwendige Auskünfte beziehungsweise Dokumente, die zur Antragstellung und Bearbeitung erforderlich sind.

Das Antragsverfahren für Bürgergeld für einen Monat ist, wie oben genannt, identisch.

Folgende Informationen sind auch in ausgewählten Fremdsprachen abrufbar:

Zusätzlich stehen auch auf der Seite von SGB2.info fremdsprachige Informationen zum Bürgergeld zur Verfügung.

Um die Auszahlung Ihrer Leistungen zu vereinfachen, ist ein deutsches Konto erforderlich. Mit einem aktuellen Ausweisdokument mit Lichtbild kann ein Konto bei einer Bank eröffnet werden.
Link zum Thema: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/alt-inhalte/jeder-hat-das-recht-auf-ein-konto-321068

Weitere Infos zum Thema Bürgergeld erhalten Sie hier.