Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde, die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro. Der Bundesrat hat das Gesetz zum Mindestlohn gebilligt. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung und auf der Seite des BMAS.