Barcode – Das neue Barzahlungsverfahren der Jobcenter

Nach Stilllegung des Kassenautomaten der Agentur für Arbeit in Kaiserslautern bietet das Jobcenter ab Ende Januar 2019 zusätzlich zum Erhalt eines Verrechnungschecks eine neuartige und zeitgemäße Lösung zur Barauszahlung an Leistungsberechtigte, die in besondere Notsituationen geraten sind, an.

Über das neue Verfahren besteht die Möglichkeit einen sofort und einmalig nutzbaren, neutralen Auszahlschein zu erstellten. Dieser Auszahlschein ist aktuell an ca. 12.000 Standorten im Einzelhandel deutschlandweit zu den regelmäßigen Öffnungszeiten des Handels gegen Bargeld einlösbar. Der Einlösungszeitpunkt ist hierbei nicht an die Öffnungszeiten der ausgebenden Dienststelle gebunden.

Beteilige Akzeptanzstellen und Partnerfilialen des Verfahrens können Sie jederzeit online unter https://www.barzahlen.de/de/partnerfilialen abrufen.

Generell gilt auch weiterhin: Ihre monatlichen Zahlungen erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung überwiesen. Barauszahlungen in jeglicher Form sind nur in Einzelfällen und besonderen Notlagen möglich.