Änderungen ab 01/08/19 durch das Starke-Familien-Gesetz

Das neue Starke-Familien-Gesetz tritt ab 01.08.2019 in Kraft. Durch dieses Gesetz entfällt der Eigenanteil bei der Mittagsverpflegung für Leistungsbezieher nach dem SGB II. Die Mittagsverpflegung wird ab 01.08.2019 in voller Höhe vom Jobcenter-Stadt-Kaiserslautern im Rahmen der Leistungsbewilligung SGB II übernommen.

Bitte informieren Sie Ihren Kindergarten, Ihre Kindertagesstätte oder Schule und überweisen Sie ab 01.08.2019 kein Geld mehr für das Mittagessen an den Kindergarten, die Kindertagesstätte oder Schule. Bitte beenden Sie gegebenenfalls das automatische Einzugsverfahren, welches Sie mit Ihrem Kindergarten, Ihrer Kindertagesstätte oder Schule vereinbart haben.

Durch das neue Starke-Familien-Gesetz wird auch der Höchstbetrag für die kulturelle Teilhabe im Rahmen von Bildung- und Teilhabeleistungen ab 01.08.2019 von 10,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.

Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulgeld) wurde von 100,00 Euro auf 150,00 Euro erhöht. Die Auszahlung erfolgt in zwei Beträgen (Februar i. H. v. 50,00 Euro und August i. H. v. 100,00 Euro).

Die Prüfung eines Anspruchs auf Lernförderung erfolgt nun unabhängig von einer Versetzungsgefährdung.