Maßnahmen bei einem Arbeitgeber
Wenn Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, kommt es immer wieder im Bewerbungsprozeß vor, dass ein Arbeitgeber sehen möchte, wie Sie arbeiten. Er wird Ihnen eine Probearbeit oder ein Praktikum vorschlagen. Eine Probearbeit oder ein Praktikum muss jedoch vorab vom Jobcenter Stadt Kaiserslautern genehmigt werden.
Sie müssen daher Ihren persönlichen Ansprechpartner / Ihre persönliche Ansprechpartnerin beim Jobcenter Stadt Kaiserslautern über das anstehende Praktikum/Probearbeit informieren. Teilen Sie ihm/ihr mit, bei welchem Arbeitgeber die Probearbeit/das Praktikum und wann (von – bis) das Praktikum/die Probearbeit stattfinden soll. Dieser/Diese entscheidet dann über eine Teilnahme.
Wichtig ist jedoch folgendes: Nehmen Sie keine Probearbeit/kein Praktikum auf ohne die Zustimmung des Jobcenters Stadt Kaiserslautern.