Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

Wenn Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, kommt es immer wieder im Bewerbungsprozeß vor, dass ein Arbeitgeber sehen möchte, wie Sie arbeiten. Er wird Ihnen eine Probearbeit oder ein Praktikum vorschlagen. Eine Probearbeit oder ein Praktikum muss jedoch vorab vom Jobcenter Stadt Kaiserslautern genehmigt werden.

Sie müssen daher Ihren persönlichen Ansprechpartner / Ihre persönliche Ansprechpartnerin beim Jobcenter Stadt Kaiserslautern über das anstehende Praktikum/Probearbeit informieren. Teilen Sie ihm/ihr mit, bei welchem Arbeitgeber die Probearbeit/das Praktikum und wann (von – bis) das Praktikum/die Probearbeit stattfinden soll. Dieser/Diese entscheidet dann über eine Teilnahme.

In der Regel wird über diesen Antrag positiv entschieden, wenn die Tätigkeit Ihrem Zielberuf entspricht, der Arbeitgeber eine Betriebsnummer verfügt und der Zeitrahmen der Probearbeit/des Praktikums angemessen ist.

Sollte der Arbeitgeber keine Betriebsnummer besitzen, kann diese hier bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Wichtig ist jedoch folgendes: Nehmen Sie keine Probearbeit/kein Praktikum auf ohne die Zustimmung des Jobcenters Stadt Kaiserslautern.