Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Das Jobcenter Stadt Kaiserslautern unterstützt seine Kunden aktiv bei der Aufnahme oder bei der Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder auch Ausbildung durch:

Alle Leistungen sind Kann-Leistungen und eine Förderung erfolgt nur, wenn diese aus Sicht des Jobcenters Stadt Kaiserslautern sinnvoll sind, den Integrationsprozess zu unterstützen.

Wichtig ist auch, dass Sie den Antrag auf diese Leistungen immer im Voraus bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin stellen. Er/Sie entscheidet dann individuell über den Anspruch beziehungsweise über die Leistungshöhe.

Eingliederungsleistungen

Vermittlungsbudget

Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §44 SGB III können im Rahmen der Anbahnung oder der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/Ausbildung erbracht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Im Rahmen des Vermittlungsbudgets werden Leistungen unterschieden, die vom Jobcenter Stadt Kaiserslautern vor bzw. nach einer Arbeitsaufnahme erbracht werden können.

Beispiele für Kosten, die vor einer Arbeitsaufnahme übernommen werden können, sind:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten für das Vorstellungsgespräch
  • Kosten für die Übersetzung, Beglaubigung und Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Beispiele für Kosten, die bei einer Arbeitsaufnahme übernommen werden können, sind:

  • Fahrkosten bis zur ersten Gehaltszahlung
  • Reisekosten zum Antritt einer auswärtigen Arbeit (bei auswärtiger Unterbringung)
  • Umzugskosten

Nähere Informationen finden Sie auf unserem Infoblatt „Informationen zu Leistungen aus dem Vermittlungsbudget“.

Haben Sie Fragen, dann sprechen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner/Ihre zuständige Ansprechpartnerin an.

Einstiegsqualifizierung

Sie haben keinen Ausbildungsplatz gefunden? Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet die Möglichkeit eines betrieblichen Praktikums und damit auch die Chance auf einen späteren Ausbildungsplatz.
Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung lernen Sie den Beruf intensiv kennen. Sie können abschätzen, ob der Beruf tatsächlich zu Ihnen passt. Ferner erwerben Sie die ersten Grundkenntnisse des Berufes und erhalten die Möglichkeit, sich während der Praktikumszeit für eine spätere Ausbildung zu beweisen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, Bedingungen und Möglichkeiten finden Sie in der Broschüre „Dein Praktikum zur Ausbildung“ der Agentur für Arbeit.

Wenn Sie Interesse an einer Einstiegsqualifizierung haben, dann sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner/Ihre persönliche Ansprechpartnerin im Jobcenter Stadt Kaiserslautern an.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

Wenn Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, kommt es immer wieder im Bewerbungsprozeß vor, dass ein Arbeitgeber sehen möchte, wie Sie arbeiten. Er wird Ihnen eine Probearbeit oder ein Praktikum vorschlagen. Eine Probearbeit oder ein Praktikum muss jedoch vorab vom Jobcenter Stadt Kaiserslautern genehmigt werden.

Sie müssen daher Ihren persönlichen Ansprechpartner / Ihre persönliche Ansprechpartnerin beim Jobcenter Stadt Kaiserslautern über das anstehende Praktikum/Probearbeit informieren. Teilen Sie ihm/ihr mit, bei welchem Arbeitgeber die Probearbeit/das Praktikum und wann (von – bis) das Praktikum/die Probearbeit stattfinden soll. Dieser/Diese entscheidet dann über eine Teilnahme.

Wichtig ist jedoch folgendes: Nehmen Sie keine Probearbeit/kein Praktikum auf ohne die Zustimmung des Jobcenters Stadt Kaiserslautern.